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Bayerische Polizei-Polizeipräsidium Schwaben Nord

place Studienstandorte -
Titelbild - Studium Polizeivollzugsdienst (m/w/d)
ab 01.09.2026

Studium Polizeivollzugsdienst (m/w/d)

  • Beginn:September 2026
  • Dauer:3 Jahre
  • Bewerbung bis:31.10.2025






Für den Einstieg in die 3.Qualifikationsebene (QE) absolvieren Sie ein 3-jähriges Studium. Die 3. QE bietet Ihnen Möglichkeiten für das Führungsmanagement und den Weg zum/zur Kommissar/-in.

Sie studieren an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern – Fachbereich Polizei – in Sulzbach-Rosenberg, Fürstenfeldbruck oder auf der Klosterburg Kastl. Verpflegung und Unterkunft sind garantiert, an jedem Standort gibt es verschiedene Sport- und Freizeitangebote.

Das Studium beginnt Anfang September 2026 oder im März 2027. Bewerbungsschluss bei der Bayerischen Polizei für beide Termine ist der 31.10.2025.

Für das Studium zum/zur Polizeikommissar/-in müssen Sie sich zusätzlich für das Auswahlverfahren des Bayerischen Landespersonalausschusses (LPA) für Studienplätze in der 3. QE anmelden und bei der Anmeldung „Studium zum/zur Polizeikommissar/-in“ auswählen. Hier ist Anmeldeschluss in der Regel bis Ende Juni 2025. Bitte informieren Sie sich unter www.lpa.bayern.de.

Der LPA hat die Geltungsdauer der LPA-Ergebnisse ausgeweitet. Demnach können Einstellungsbehörden auch Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen, die nicht am aktuellen, aber an einem Auswahlverfahren der drei vorangegangen Einstellungsjahre teilgenommen haben. Eine Verpflichtung für die Einstellungsbehörden zur Berücksichtigung besteht jedoch nicht.

Die Bayerische Polizei nimmt diese Ausnahmeregelung für die Einstellung in die 3. QE im Polizeivollzugsdienst für den Einstellungstermin 2025 nicht in Anspruch. Das bedeutet, dass Ihre Bewerbung für die 3. QE nur berücksichtigt werden kann, wenn Sie am Auswahlverfahren des LPA für den Einstellungstermin 2025 teilgenommen haben.

Die Bezüge setzen sich nach unterschiedlichen Kriterien zusammen, deshalb können hier nur beispielhafte Angaben gemacht werden. Der Orts- und Familienzuschlag richtet sich nach den tatsächlichen Lebensverhältnissen. 

1. Studienjahr: ca. 1.455 Euro (netto)
Polizeikommissaranwärter/-in | Steuerklasse 1 | ledig | Ortsklasse IV 

Ab dem 2. Studienjahr: ca. 2.400 Euro (netto)
Polizeioberwachtmeister/-in | Steuerklasse 1 | ledig | Ortsklasse IV 

Allgemeine Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Körpergröße mindestens 160 cm (*)
  • Alter zwischen 17 und 30 (*) Jahre am Einstellungstag
  • gesundheitliche Eignung
  • gesetzestreu
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • nur zulässige Tätowierungen
  • Deutsches (Jugend-) Schwimmabzeichen, mind. Bronze (Eigenerklärung genügt) 

 

Schulische Voraussetzungen

  • unbeschränkte Fachhochschulreife
  • fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife
  • Meisterprüfung und Beratungsgespräch an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern

 

(*) Ausnahmen möglich, bitte besprechen Sie die Details bei der Einstellungsberatung

Nach erfolgreich absolviertem Studium werden Sie zum/zur Polizeikommissar/-in ernannt und erhalten den Titel Diplom-Verwaltungswirt/-in (FH).
Aus der 3. QE kann über ein 2-jähriges Masterstudium die 4. QE erreicht werden – diese stellt die Führungsspitze der Bayerischen Polizei.

Wenn Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung für die 3. QE erfüllen, haben Sie auch die Voraussetzungen für eine Bewerbung für die 2. QE. Wir empfehlen Ihnen, sich für beide QE zu bewerben. Mit überdurchschnittlichen Leistungen nach Ihrer Ausbildung in der 2. QE, können Sie sich auch für ein Studium in der 3. QE qualifizieren.

Beachten Sie bei einer Bewerbung für die 2. QE die Bewerbungsmöglichkeiten und -fristen für die halbjährlichen Einstellungstermine (s.a. https://bevi.polizei.bayern.de/index.php?ac=jobad&id=12).

Bei Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen Einstellungsberatung in Verbindung. Diese finden Sie unter http://www.team.polizei.bayern.de/deine-bewerbung.


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