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Landesamt für Steuern und Finanzen

place Landesamt für Steuern und Finanzen - Brückenstraße 10 (LSF), 09111 Chemnitz
Titelbild - Studium Diplom-Verwaltungswirt (FH)  (m/w/d)
ab 01.09.2025

Studium Diplom-Verwaltungswirt (FH) (m/w/d)

Deine Aufgaben

Im Landesamt für Steuern und Finanzen setzt du Bezüge und sonstige Geldleistungen fest, welche an die Arbeitnehmer, Auszubildenden, Beamten, Richter und Pensionäre des Freistaates Sachsen ausgezahlt werden. Du bearbeitest Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldanträge der Bediensteten und erledigst Buchungsgeschäfte, sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs für den Freistaat. Die Planung bzw. Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln und die Bearbeitung von Personalangelegenheiten zählen ebenfalls zu deinen Aufgaben.

In der Praxiszeit durchläufst du auch Abteilungen im Staatsministerium der Finanzen und lernst beim Einsatz im Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien - und Baumanagement die Grundstücksverwaltung und Bewirtschaftung der staatlichen Liegenschaften kennen. Dein Studium (21 Monate) findet an der Hochschule Meißen statt. 


Wir wünschen

- (Fach) Hochschulreife
- die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedsstaates
- gesundheitliche Eignung (wird vom Amtsarzt geprüft)
- Führungszeugnis ohne Eintragungen 
- du hast das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet 
- Einfühlungsvermögen in wirtschaftliche, finanzielle und persönliche Verhältnisse der Beihilfe- oder Bezügeempfängern 
- sicheres Auftreten im Gespräch mit Beihilfe- oder Bezügeempfängern
- logisches Denkvermögen 

Wir bieten

Mit Beginn deiner Ausbildung wirst du ins Beamtenverhältnis (auf Widerruf) berufen.
Während der gesamten Ausbildung erhältst du Anwärterbezüge nach den jeweils geltenden Bestimmungen. Der Anwärtergrundbetrag beträgt monatlich brutto 1.583,69  EUR (zum Stand 1. Februar 2025)  . Unter bestimmten Voraussetzungen erhältst du einen Familienzuschlag (z. B. für verheiratete Anwärter) und vermögenswirksame Leistungen (bei entsprechender Anlageform, z. B. Bausparvertrag). Im Krankheitsfalle hast du Anspruch auf Fortzahlung deiner Bezüge. Bitte beachte, dass du noch Beiträge für eine beihilfekonforme Krankenversicherung privat zu entrichten hast.

Los geht's
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