Du
absolvierst ein Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht
(HWR) und verbindest dieses mit einer praktischen Tätigkeit im
Fachbereich Facility Management. Das Duale Studium dauert 6 Semester und
endet mit dem Abschluss Bachelor of Engineering. Mehr zu den
Studieninhalten findest du online unter: https://www.hwr-berlin.de/studium/studiengaenge/detail/63-technisches-facility-management/
Du bringst mit:
* Hochschulzugangsberechtigung oder den Nachweis eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstandes
* mindestens gute Kenntnisse in Deutsch und Mathematik (im Leistungskurs mindestens befriedigende Kenntnisse)
* die Belegung der Fächer Physik und Englisch bis zum Schulabschluss mit Hochschulzugangsberechtigung
ein technisches Verständnis und hohes Interesse an gebäudetechnischen Zusammenhängen
* Freude am Umgang mit Menschen
* Diversity-Kompetenz und interkulturelle Kompetenz
* Teamfähigkeit und Zuverlässigkeit
* gutes Denk- und Sprachvermögen
* einen sicheren Umgang mit modernen Medien
Wir bieten Dir:
* eine qualifizierte, staatlich anerkannte 3-jährige Ausbildung
* Durchführung von externen Praktika
* abwechslungsreiche und vielseitige Einsatzgebiete während der Ausbildung
* attraktives monatliches Ausbildungsgehalt mit Hauptstadtzulage und Jahressonderzahlung
* vermögenswirksame Leistungen und eine zusätzliche Altersvorsorge
* flexible Arbeitszeitgestaltung
* 30 Urlaubstage im Jahr (24.12. und 31.12. zusätzliche freie Tage)
* nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung grundsätzlich eine auf 24 Monate befristete Weiterbeschäftigung mit der Option der Entfristung
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
Dein Interesse ist geweckt? Dann freuen wir uns auf deine Online-Bewerbung in deutscher Sprache bis zum 31.01.2025!
Folgende Unterlagen benötigst du für deine Online-Bewerbung:
* Bewerbungsschreiben (vollständige Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
* tabellarischer und lückenloser Lebenslauf
* Schul- oder Abschlusszeugnisse
* ggf. bei im Ausland erworbenen Abschlüssen einen Nachweis über die Anerkennung durch zuständige Stelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und eine beglaubigte Übersetzung
* sonstige Nachweise (z.B. Praktika, Zertifikate)