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Karriereberatung der Bundeswehr

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Titelbild - Duales Studium: Bachelor of Laws Public Administration (m/w/d)
ab 01.10.2025

Duales Studium: Bachelor of Laws Public Administration (m/w/d)

Als Beamtin oder Beamter im gehobenen nichttechnischen Dienst unterstützt du in der Verwaltung der Bundeswehr im Bereich Personalmanagement sowie mit vielfältigen Dienstleistungen, wie etwa der Zahlungsabwicklung oder dem Einkauf von Waren. So trägst du dazu bei, dass die Truppe ihren militärischen Auftrag erfüllen kann. In den praktischen Ausbildungsabschnitten lernst du – teilweise bundesweit – die verschiedenen Dienststellen der Bundeswehr kennen, während die theoretischen Inhalte an den Bildungszentren der Bundeswehr in Berlin bzw. Oberammergau vermittelt werden. Nach erfolgreichem Abschluss deiner Laufbahnausbildung zur Verwaltungswirtin oder zum Verwaltungswirt wird eine Einplanung an deinem gewünschten Standort angestrebt.


  • Du absolvierst als Beamtenanwärterin bzw. -anwärter ein duales Studium mit Fachstudien und berufspraktischen Anteilen (vier Studiensemester und zwei Praxissemester).
  • Du erhälst in den drei Jahren eine qualifizierende Laufbahnausbildung in der Bundeswehrverwaltung und durchläufst den Studiengang „Public Administration“ an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Mannheim.
  • Du bekommst nach erfolgreichem Studienabschluss den akademischen Grad „Bachelor of Laws (LL.B.)“ verliehen und erlangst zugleich die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst.
  • Du erlangst in den 20 Theoriemodulen und 4 Praxismodulen 180 ECTS-Leistungspunkte. Die Module sind aufgeteilt in Basis-, Aufbau- und Wahlpflichtmodule.
  • Du lernst in vier Praxismodulen die verschiedenen Bereiche der Bundeswehrverwaltung kennen.
  • Du erlernst in verschiedenen Lehrgängen den sicheren Umgang mit Hard- und Software, wie zum Beispiel Microsoft- oder SAP-Produkten.
  • Du schließt dein Studium mit Modulprüfungen, Bachelorarbeit sowie Verteidigung der Bachelorarbeit und einer fachbezogenen mündlichen Prüfung ab.
  • Du wirst nach dem erfolgreichen Studienabschluss zur Beamtin bzw. zum Beamten auf Probe ernannt.

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