Das Land Niedersachsen
stellt zum 01.08.2026 (am Studienstandort Hannover) bzw. 01.09.2026 (am
Studienstandort Osnabrück) bis zu 150
Regierungsinspektor-Anwärterinnen und
-Anwärter (m/w/d)
für die Allgemeine Verwaltung
ein.
Zentrale Einstellungsbehörde für die gesamte
Landesverwaltung ist das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und
Digitalisierung.
Das dreijährige duale Studium besteht aus
theoretischen und berufspraktischen Phasen. Die theoretischen Zeiten können Sie
je nach gewählter Praxisregion entweder in Hannover an der Kommunalen
Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen oder an der Hochschule Osnabrück
absolvieren. Während der berufspraktischen Zeiten arbeiten Sie in
unterschiedlichen Bereichen und verschiedenen Dienststellen der
Landesverwaltung.
Wir bieten Ihnen:
- Beamtenverhältnis auf Widerruf
und ein monatliches Gehalt in Höhe von 1469,- € brutto bereits während des
dreijährigen dualen Studiums.
- Einen abwechslungsreichen und
spannenden Alltag durch den regelmäßigen Wechsel von theoretischen und
berufspraktischen Zeiten.
- Einen hohen Praxisbezug durch
die Möglichkeit, verschiedene Dienststellen der Landesverwaltung während
der berufspraktischen Zeiten kennenzulernen.
- Gleichzeitig die Möglichkeit
eines wohnortnahen Einsatzes in Ihrer Wunschregion während der
Praxiszeiten (Braunschweig, Hannover, Lüneburg mit Studienort Hannover
oder Oldenburg mit Studienort Osnabrück). Ihre Wunschregion wird im
späteren Verlauf des Auswahlverfahrens erfragt.
- Den Erwerb von breit
gefächertem Wissen in den Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
während der theoretischen Studienzeit.
- Einen umfassenden Abschluss mit
der Perspektive, in den verschiedensten Aufgabenbereichen der
Landesverwaltung arbeiten zu können und Ihre Tätigkeit auch langfristig
nach Ihren eigenen Interessen auszuwählen.
- Bei erfolgreichem Abschluss des
Studiums bestehen sehr gute Übernahmechancen als Beamtin oder Beamter beim
Land Niedersachen.
- Im Beamtenverhältnis übernehmen
Sie verantwortungsvolle Aufgaben für die Menschen in Niedersachsen und
arbeiten gemeinsam mit engagierten Kolleginnen und Kollegen für das
Gemeinwohl.
Ihre Aufgaben nach dem
Studium sind beispielsweise:
- Sie führen Auswahlverfahren
durch, um Personal einzustellen, oder bearbeiten Angelegenheiten der
Beschäftigten (z. B. Beförderungen, Nebenbeschäftigung, Teilzeit).
- Sie sind eine wichtige
Ansprechperson in Finanzfragen und z. B. im Controlling tätig.
- Sie beraten Bürgerinnen und
Bürger.
- Sie arbeiten in
teamorientierten Projektgruppen (z.B. zur Digitalisierung der
Landesverwaltung).
- Anhand von Rechts- und
Verwaltungsvorschriften bearbeiten Sie individuelle Anträge und Vorgänge
von übergeordneter Bedeutung in unterschiedlichsten Geschäftsbereichen
(z.B. im Naturschutz oder in der Polizeiverwaltung) und treffen
selbstständig Entscheidungen.
Voraussetzung für den Studienbeginn
ist ein Abitur, eine Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter
Bildungsabschluss. Da Sie das Studium als Anwärterin bzw. Anwärter ableisten,
müssen Sie zudem die gesetzlichen Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis auf
Widerruf erfüllen (u. a. die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines
EU-Mitgliedsstaats haben, jünger als 40 Jahre, bei Schwerbehinderung jünger als
45 Jahre sein.)
Sie haben Interesse an juristischen, politischen
und gesellschaftlichen Themen? Sie sind ein offener Mensch, der gerne mit
anderen zusammenarbeitet? Darüber hinaus sind Sie zuverlässig und erledigen
Ihre Aufgaben ordentlich und selbstständig?
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bewerben Sie sich bis zum 05.10.2025 unter www.karriere.niedersachsen.de, StellenNr. H111218.
Auch schriftliche Bewerbungen werden
entgegengenommen. Dabei beachten Sie bitte, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nach
Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden. Übersenden Sie daher bei
einer Bewerbung auf dem Postweg keine Originale und verzichten Sie auf die
Nutzung von Bewerbungsmappen.
Das Land Niedersachsen sieht sich der
Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten
in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb Bewerbungen
schwerbehinderter Menschen. Zur Wahrung Ihrer Rechte im Bewerbungsverfahren
sollte eine Schwerbehinderung/Gleichstellung angezeigt werden. Ein
Informationsgespräch mit der Schwerbehindertenvertretung kann gerne vermittelt
werden. Sollten Sie hieran interessiert sein, geben Sie uns bitte einen
Hinweis. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
vorrangig berücksichtigt.
Das Land Niedersachsen strebt in allen Bereichen
und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen
Gleichberechtigungsgesetzes abzubauen. Daher sind Bewerbungen von Männern
besonders erwünscht.
Gleichermaßen sind Bewerbungen von Menschen mit
Migrationsgeschichte gewünscht und willkommen.
Durch Abgabe Ihrer Bewerbung erklären Sie sich
einverstanden, dass Ihre Daten zu Bewerbungszwecken unter Beachtung der
Datenschutzvorschriften elektronisch gespeichert und
verarbeitet werden. Weitere Informationen zum
Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter www.mi.niedersachsen.de/startseite/service/dsgvo_hinweise/.
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